Die Bundesregierung hat am
23.2.2022 den Entwurf eines Mindestlohnerhöhungsgesetzes beschlossen. Der
Gesetzentwurf sieht vor, dass der Mindestlohn zum 1.10.2022 auf 12 €
angehoben wird. Zudem soll die Entgeltgrenze für Minijobs auf 520 €
erhöht werden.
Darüber hinaus
sind folgende Regelungen vorgesehen:
-
Zukünftige Anpassungen des
Mindestlohns sollen weiterhin auf Grundlage von Beschlüssen der
Mindestlohnkommission erfolgen, erstmals wieder bis zum 30.6.2023 mit Wirkung
zum 1.1.2024. -
Als Folgeänderung zur Erhöhung
des gesetzlichen Mindestlohns enthält der Entwurf eine Anpassung der
Schwellenwerte der Mindestlohndokumentationspflichten-Verordnung, die Ausnahmen
von den Dokumentationspflichten der §§ 16, 17 Mindestlohngesetz
vorsieht. -
Zugleich sollen Maßnahmen
getroffen werden, die die Aufnahme einer sozialversicherungsrechtlichen
Beschäftigung fördern und verhindern helfen, dass Minijobs als Ersatz für
reguläre Arbeitsverhältnisse missbraucht werden. -
Dazu wird die Möglichkeit eines
zulässigen unvorhersehbaren Überschreitens der Entgeltgrenze für eine
geringfügig entlohnte Beschäftigung gesetzlich geregelt -
Die Höchstgrenze für eine
Beschäftigung im Übergangsbereich soll von monatlich 1.300 € auf 1.600
€ angehoben werden. Außerdem sollen die Beschäftigten innerhalb des
Übergangsbereichs stärker entlastet werden. Der Belastungssprung beim Übergang
aus einer geringfügigen in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung
soll geglättet werden. Ziel ist es, Anreize zu geben, über einen Minijob hinaus
erwerbstätig zu sein. Der Arbeitgeberbeitrag soll oberhalb der
Geringfügigkeitsgrenze zunächst auf die für einen Minijob zu leistenden
Pauschalbeiträge in Höhe von 28 % angeglichen und gleitend auf den regulären
Sozialversicherungsbeitrag abgeschmolzen werden.
Bundesministerium für Arbeit und
Soziales,
Pressemitteilung vom
23.2.2022; NWB
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