Der Koalitionsausschuss hat sich am
23.2.2022 vor dem
Hintergrund der stark steigenden Preise für Energie auf zehn
Entlastungsschritte verständigt, die nun auf den Weg gebracht werden
sollen.
Folgende Maßnahmen
sind geplant:
-
Wegfall der
EEG-Umlage: Angesichts
der gestiegenen Strompreise für Verbraucher und die Wirtschaft soll die
EEG-Umlage bereits zum
1.7.2022
entfallen. Die Koalition verbindet damit die Erwartung, dass die Stromanbieter
die sich daraus ergebende Entlastung der Endverbraucher in Höhe von
3,723 ct/kWh in vollem Umfang weitergeben. Die Übertragungsnetzbetreiber sollen
verpflichtet werden, die
EEG-Umlage angesichts
veränderter Rahmenbedingungen unterjährig neu zu berechnen. Die Ausnahmen, die
an die
EEG-Umlage gekoppelt sind,
sollen ebenso wie die Ausnahmen von den Energiesteuern sowie
Kompensationsregeln mit Wirkung zum
1.1.2023
überprüft und angepasst werden. -
Erhöhung des
Arbeitnehmerpauschbetrages: Um Arbeitnehmer zu unterstützen,
soll der Arbeitnehmerpauschbetrag bei der Einkommensteuer um 200 € auf
1.200 € erhöht werden, rückwirkend ab dem
1.1.2022. -
Erhöhung des
Grundfreibetrages: Der Grundfreibetrag bei der
Einkommensteuer soll von derzeit 9.984 € um 363 € auf
10.347 € angehoben werden, rückwirkend ab dem
1.1.2022. -
Erhöhung der
Fernpendlerpauschale: Die eigentlich am
1.1.2024
anstehende Erhöhung der Pauschale für Fernpendler (ab dem 21. Kilometer) sowie
der Mobilitätsprämie soll vorgezogen werden. Sie soll damit rückwirkend ab dem
1.1.2022 38 ct
betragen. Die Bundesregierung strebt noch in dieser Legislaturperiode eine
Neuordnung der Pendlerpauschale an, die ökologisch-soziale Belange der
Mobilität besser berücksichtigt. -
Einführung
eines Coronazuschusses: Erwachsende Beziehende von
existenzsichernden Leistungen sollen mit einer Einmalzahlung in Höhe von 100
€ unterstützt werden. Davon sollen insbesondere diejenigen profitieren,
die Arbeitslosengeld II oder Grundsicherung erhalten. -
Sofortzuschlag
für von Armut betroffene Kinder: Der im Koalitionsvertrag
vereinbarte Sofortzuschlag für von Armut betroffene Kinder soll zum
1.7.2022 auf den
Weg gebracht werden. Er soll in Höhe von 20 € pro Monat bis zur
Einführung der Kindergrundsicherung denjenigen Kindern helfen, die besondere
finanzielle Unterstützung brauchen. -
Erhöhung des
Mindestlohns: Die am
23.2.2022 vom
Bundeskabinett beschlossene Anhebung des Mindestlohns auf 12 € brutto ab
dem 1.10.2022
soll zügig vom Bundestag beschlossen werden. -
Umsetzung der
Maßnahmen des Vierten Corona-Steuerhilfegesetzes: Das von der
Bundesregierung auf den Weg gebrachte Vierte Corona-Steuerhilfegesetz soll
zügig vom Bundestag beschlossen werden. Dort sind im Wesentlichen folgende
Maßnahmen vorgesehen:-
Erweiterte
Verlustverrechnung (Betriebsverluste der Jahre 2022 und 2023 können bis 10
Millionen € auf die zwei unmittelbar vorangegangenen Jahre
zurückgetragen und mit den entsprechenden Gewinnen verrechnet werden), -
Verlängerung degressive
Abschreibung um ein Jahr (auch in 2022 getätigte Investitionen sollen degressiv
abgeschrieben werden können), -
Verlängerung
Home-Office-Pauschale von jährlich maximal 600 € um ein
Jahr, -
Steuerbefreiung Zuschüsse
zum Kurzarbeitergeld (freiwillige Aufstockungen des Arbeitsgebers sollen bis
zum 30.06.2022
steuerfrei sein), -
Steuerfreiheit für den
Corona-Pflegebonus (auch für 2022 soll es einen neuen einmaligen
Steuerfreibetrag für Beschäftige in Pflegebereichen von max. 3.000 €
geben) und -
Verlängerung Abgabe der
Steuererklärungen für 2020, 2021 und 2022 (die Abgabefrist für die
Steuererklärungen des Jahres 2020 durch Steuerberater soll bis zum
31.8.2022
verlängert werden. Zugunsten aller Steuerpflichtigen wird auch die Abgabefrist
für die Steuererklärungen der Jahre 2021 und 2022 verlängert.)
-
-
Verlängerung
des Kurzarbeitergeldes: Die zum 31.3.2022 auslaufenden
Sonderreglungen beim Kurzarbeitergeld sollen mit gewissen Einschränkungen
erneut verlängert werden und zwar bis zum 30.6.2022:-
Die Voraussetzungen für den
Zugang zum Kurzarbeitergeld sollen herabgesetzt
bleiben. -
Auf den Aufbau von
Minusstunden soll verzichtet werden. -
Einkommen aus während der
Kurzarbeit aufgenommenen Minijobs soll nicht auf das Kurzarbeitergeld
angerechnet werden. -
Ab dem vierten
beziehungsweise siebten Bezugsmonat sollen erhöhte Leistungssätze
gelten. -
Die
Sozialversicherungsbeiträge sollen den Arbeitgebern nach dem 31.3.2022 zur
Hälfte erstattet werden, wenn die Kurzarbeit mit Qualifizierung verbunden wird
(keine vollständige Erstattung mehr). -
Leiharbeiter sollen über
den 31.3.2022 hinaus kein Kurzarbeitergeld mehr erhalten.
-
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Heizkostenzuschuss: Der
von der Bundesregierung beschlossene einmalige Heizkostenzuschuss für
Wohngeldbeziehende, Studierende, Schülerinnen und Schüler sowie Auszubildende
mit unterstützenden Leistungen soll zügig vom Deutschen Bundestag verabschiedet
werden. Vor dem Hintergrund stark gestiegener Energiepreise sollen Empfänger
von Wohngeld 135 € (und Wohngeld-Haushalte mit zwei Personen 175
€ sowie pro weiterem Familienmitglied 35 €) erhalten, Azubis und
Studierende im Bafög-Bezug 115 € pro Person. Der Heizkostenzuschuss soll
im Sommer gezahlt werden, wenn in der Regel die Heizkosten- oder
Nebenkostenabrechnungen anstehen.
Bundesfinanzministerium,
Pressemitteilung v. 24.2.2022 sowie Bundesministerium für Wirtschaft und
Klimaschutz online, NWB
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