Der Koalitionsausschuss hat sich am
23.3.2022 auf ein
Maßnahmenpaket des Bundes zum Umgang mit den hohen Energiekosten geeinigt.
Hintergrund: Die
Regierungskoalition hat sich bereits im Koalitionsausschuss vom
23.2.2022 auf ein
Paket zur Entlastung der Bürger sowie von Unternehmen geeinigt. (s. hierzu
unsere Nachricht v. 28.2.2022). Dazu zählt u.a. die Unterstützung zur Senkung
der Stromkosten durch die vorzeitige Abschaffung der
EEG-Umlage ab dem
1.7.2022, die
Anhebung des Arbeitnehmerpauschbetrages, des Grundfreibetrages, der
Fernpendler-Pauschale, der Heizkostenzuschuss und zahlreiche weitere Maßnahmen.
Darüber hinaus hat die Koalition am
17.3.2022 eine
Verdoppelung des Heizkostenzuschusses für Empfänger von Wohngeld,
BAföG,
Bundesausbildungshilfe oder Ausbildungsgeld beschlossen (s. hierzu unsere
Nachricht v. 21.3.2022).
Zur weiteren
Entlastung der Bürger sollen nun die folgenden Maßnahmen zeitnah auf den Weg
gebracht werden:
1.
Energiepreispauschale
Allen einkommensteuerpflichtigen
Erwerbstätigen (Steuerklassen 1-5) wird einmalig eine Energiepreispauschale in
Höhe von 300 Euro als Zuschuss zum Gehalt ausgezahlt. Der Zuschlag soll die
Begünstigten schnell und unbürokratisch erreichen und unabhängig von den
geltenden steuerlichen Regelungen (Pendlerpauschale, Mobilitätsprämie,
steuerfreien Arbeitgebererstattungen, Job-Ticket) „on top“ gewährt
werden. Er soll weitere Härten im Bereich der Energiepreise abfedern.
Die Auszahlung erfolgt über die Lohnabrechnung des
Arbeitgebers bzw. des Dienstherren. Die Pauschale
unterliegt der Einkommensteuer.
Selbständige erhalten
einen Vorschuss über eine einmalige Senkung ihrer
Einkommensteuer-Vorauszahlung. Um in Zukunft einen einfachen und
unbürokratischen Weg für Direktzahlungen an die Bürgerinnen und Bürger zu
ermöglichen, wird die Bundesregierung möglichst noch in diesem Jahr einen
Auszahlungsweg über die Steuer-ID für das Klimageld entwickeln.
2.
Familienzuschuss
Zur Abfederung besonderer Härten
für Familien wird schnellstmöglich für jedes Kind ergänzend zum Kindergeld ein
Einmalbonus in Höhe von 100 Euro über die Familienkassen ausgezahlt. Der Bonus
wird auf den Kinderfreibetrag angerechnet.
3. Einmalzahlung
für Empfänger von Transferleistungen
Im Angesicht der gestiegenen
Preisdynamik wird die bereits beschlossene Einmalzahlung von 100 Euro für
Empfänger von Sozialleistungen um 100 Euro pro Person erhöht. Bei den jetzigen
Energiepreisen ist davon auszugehen, dass zum
1.1.2023 die
Regelbedarfe die hohen Preissteigerungen abbilden und damit angemessen erhöht
werden.
4. Absenkung der
Energiesteuer auf Kraftstoffe für drei Monate
Zur Reduzierung der Belastung der
Bürger sowie der Wirtschaft, insbesondere im Handwerk und in der
Logistikbranche durch die hohen Kraftstoffpreise, wird die Energiesteuer auf
Kraftstoffe auf das europäische Mindestmaß abgesenkt – befristet für drei
Monate. Zugleich soll sichergestellt werden, dass die Absenkung an die
Verbraucher weitergegeben wird.
5. Neun Euro/Monat
für 90 Tage ÖPNV
Für 90 Tage wird ein Ticket für 9
Euro/Monat („9 für 90“) zur Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs
eingeführt.
Hinweis: Das gesamte
Maßnahmenpaket des Bundes zum Umgang mit den hohen Energiekosten können Sie auf
der
Homepage des BMF
einsehen.
Bundesfinanzministerium online,
Meldung v. 24.3.2022;
NWB
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