Empfänger von Wohngeld,
BAföG und weiteren
Bildungsförderungen erhalten einen einmaligen Zuschuss, um den starken Anstieg
der Heizkosten aufgrund der hohen Energiepreise abzufedern. Am
8.4.2022 billigte
der Bundesrat einen entsprechenden Gesetzesbeschluss des Bundestages. Er wird
nun dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet und kann anschließend
im Bundesgesetzblatt verkündet werden.

Gestaffelt nach
Haushaltsgröße

Jeder Ein-Personen-Haushalt im
Wohngeldbezug erhält einmalig einen Zuschuss von 270 Euro, ein
Zwei-Personenhaushalt 350 Euro und jedes weitere Familienmitglied 70
Euro.

Studierende und Auszubildende, die
staatliche Hilfen erhalten, haben Anspruch auf einmalig 230 Euro.

Pfändungssicher

Der Zuschuss ist unpfändbar und
wird von Amts wegen gezahlt – einer gesonderten Antragstellung bedarf es nicht.
Die Auszahlung ist für den Sommer vorgesehen, wenn in der Regel die Heizkosten-
und Nebenkostenabrechnungen eintreffen.

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Inkrafttreten zum
1. Juni 2022
geplant

Der Bund stellt für den Zuschuss
rund 370 Millionen Euro zur Verfügung, die an mehr als zwei Millionen Personen
mit niedrigem Einkommen gehen. Das Gesetz soll am
1.6.2022 in Kraft
treten und bis Ende Mai 2032 gelten.

Bundesrat KOMPAKT, Meldung v.
8.4.2022;
NWB