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Der Deutsche Bundestag hat am
3.6.2022 dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Erhöhung des gesetzlichen
Mindestlohns zugestimmt. Damit wird der allgemeine gesetzliche Mindestlohn zum
1.10.2022 einmalig auf 12 Euro brutto je Zeitstunde angehoben.
Derzeit liegt der Mindestlohn bei
9,82 Euro. Zum 1.7.2022 steigt er turnusmäßig auf 10,45 Euro. Einmalig zum
Oktober 2022 wird der Mindestlohn nun per Gesetz auf 12 Euro pro Stunde
angehoben.
Im Zuge der Anpassung des
Mindestlohns auf 12 Euro wird die Entgeltgrenze für Minijobs von derzeit 450
Euro auf 520 Euro angehoben und dynamisiert. Die Midijob-Grenze wird von
derzeit 1.300 auf 1.600 Euro monatlich angehoben.
Über etwaige weitere
Erhöhungsschritte wird die unabhängige Mindestlohnkommission befinden –
erstmalig bis zum 30.6.2023 mit Wirkung zum 1.1.2024.
Hinweis: Der Bundesrat
befasst sich am 10.6.2022 abschließend mit dem Gesetz. Es ist nicht zu
erwarten, dass die Länderkammer das Vorhaben blockieren wird. Danach muss das
Gesetz noch im Bundesgesetzblatt verkündet werden.
u.a. Bundesarbeitsministerium
online,
Meldung v. 3.6.2022; NWB
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