Der Bundesrat hat am
7.10.2022 der
befristeten Absenkung der Umsatzsteuer auf Gaslieferungen zugestimmt. Darüber
hinaus billigte die Länderkammer die steuer- und sozialabgabenfreie
Inflationsausgleichsprämie bis zu einer Höhe von 3.000
Euro.

Mit dem „Gesetz
zur temporären Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen über das
Erdgasnetz“ treten die folgenden Maßnahmen in Kraft:

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    Vom
    1.10.2022 bis
    31.3.2024 beträgt
    die Umsatzsteuer auf Gaslieferungen und die Lieferung von Fernwärme statt 19
    nur 7 Prozent. Unternehmen sollen die Senkung vollständig an die
    Verbraucherinnen und Verbraucher weitergeben, um diese von den hohen
    Energiekosten zu entlasten.

  • Zusätzlich zum Arbeitslohn
    geleistete Zahlungen der Arbeitgeber zum Ausgleich der hohen Inflation werden
    bis zu einer Höhe von 3.000 Euro von der Steuer- und Sozialabgabenpflicht
    befreit. Sie werden beim Bezug von Sozialleistungen nach dem
    SGB II nicht
    als Einkommen bewertet. Der Begünstigungszeitraum ist zeitlich befristet und
    gilt vom Tag nach der Verkündung des Gesetzes bis zum
    31.12.2024.

Hinweis: Das Gesetz wird
nun über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung
zugeleitet und anschließend im Bundesgesetzblatt verkündet. Es tritt
rückwirkend zum 1.10.2022 in Kraft.

Quellen:
BR-Drucks. 476/22 sowie
BundesratKOMPAKT,
Meldung v. 7.10.2022;
NWB