Der Bundesrat hat am
7.10.2022 der
befristeten Absenkung der Umsatzsteuer auf Gaslieferungen zugestimmt. Darüber
hinaus billigte die Länderkammer die steuer- und sozialabgabenfreie
Inflationsausgleichsprämie bis zu einer Höhe von 3.000
Euro.
Mit dem „Gesetz
zur temporären Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen über das
Erdgasnetz“ treten die folgenden Maßnahmen in Kraft:
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Vom
1.10.2022 bis
31.3.2024 beträgt
die Umsatzsteuer auf Gaslieferungen und die Lieferung von Fernwärme statt 19
nur 7 Prozent. Unternehmen sollen die Senkung vollständig an die
Verbraucherinnen und Verbraucher weitergeben, um diese von den hohen
Energiekosten zu entlasten. -
Zusätzlich zum Arbeitslohn
geleistete Zahlungen der Arbeitgeber zum Ausgleich der hohen Inflation werden
bis zu einer Höhe von 3.000 Euro von der Steuer- und Sozialabgabenpflicht
befreit. Sie werden beim Bezug von Sozialleistungen nach dem
SGB II nicht
als Einkommen bewertet. Der Begünstigungszeitraum ist zeitlich befristet und
gilt vom Tag nach der Verkündung des Gesetzes bis zum
31.12.2024.
Hinweis: Das Gesetz wird
nun über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung
zugeleitet und anschließend im Bundesgesetzblatt verkündet. Es tritt
rückwirkend zum 1.10.2022 in Kraft.
Quellen:
BR-Drucks. 476/22 sowie
BundesratKOMPAKT,
Meldung v. 7.10.2022;
NWB
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