Das Bundeszentralamt für Steuern
(BZSt) weist aktuell auf zwei Maschen hin, mit denen Betrüger mittels SMS bzw.
E-Mails versuchen, an Informationen von Steuerzahlern zu
gelangen.

Im ersten Fall versenden Betrüger
SMS mit dem Hinweis, dass die eigene
„Steuer“ korrigiert worden wäre und man Geld zurückerhalten würde. Dann wird
man dazu aufgerufen, das Online-Portal zu öffnen, um diese Einzahlung zu
akzeptieren. Das BZSt warnt ausdrücklich davor, auf diese Betrug-SMS zu
reagieren bzw. die Einzahlung zu akzeptieren.

Im zweiten Fall versenden Betrüger
E-Mails, in denen behauptet wird, das BZSt
habe eine „Action Refund LtD“ mit der Auszahlung von Entschädigungen beauftragt
und dem Empfänger stünde eine Entschädigung zu. Der Mail-Empfänger wird im
weiteren Schritt dazu aufgefordert sich zu verifizieren. Machen Sie dies nicht!
Das BZSt warnt ausdrücklich davor, auf diese Betrugs-E-Mail zu reagieren bzw.
angegebene Links in der E-Mail zu öffnen.

Betrugs-SMS
erkennen Sie unter anderem an folgenden Kriterien:

  • Steuerbescheide und
    Zahlungsaufforderungen werden vom BZSt nur per Brief zugestellt, niemals per
    SMS.

  • Zahlungen sind ausnahmslos per
    Überweisung auf ein inländisches Konto der Bundeskasse zu
    leisten.

  • Die Fälschungen sind oftmals
    in schlechtem Deutsch mit Rechtschreibfehlern verfasst. Häufig werden
    Fachbegriffe falsch verwendet.

  • Echte Bescheide tragen immer
    den Namen und die Telefonnummer der/des verantwortlichen Bearbeiterin /
    Bearbeiters.

Betrugs-E-Mails
erkennen Sie unter anderem an folgenden Kriterien:

  • Steuerbescheide und
    Zahlungsaufforderungen werden vom BZSt nur per Brief zugestellt, niemals per
    E-Mail. Etwas anderes gilt nur dann, wenn Sie einer Kontaktaufnahme per E-Mail
    ausdrücklich zugestimmt haben.

  • Zahlungen sind ausnahmslos per
    Überweisung auf ein inländisches Konto der Bundeskasse zu
    leisten.

  • Die Fälschungen sind oftmals
    in schlechtem Deutsch mit Rechtschreibfehlern verfasst. Häufig werden
    Fachbegriffe falsch verwendet.

  • Echte Bescheide tragen immer
    den Namen und die Telefonnummer der/des verantwortlichen Bearbeiterin /
    Bearbeiters.

  • Das BZSt wird Sie niemals
    bitten für die Zahlung einer vermeintlichen Steuerschuld einem übersandten Link
    zu folgen und dort ein Formular auszufüllen.

Hinweis:

Da das BZSt ein starkes Interesse
daran hat, dass niemand durch solche betrügerischen Fälschungen geschädigt
wird, bitten es Empfänger derartiger Nachrichten, bei dem geringsten Verdacht
Kontakt mit dem BZSt aufzunehmen. Helfen Sie mit, solche Fälschungen
aufzudecken und senden Sie verdächtige E-Mails und ggf. weitere Informationen
mit Ihren Kontaktdaten an das BZSt. Sie erhalten eine Rückmeldung, wie Sie sich
am besten verhalten sollen.

Telefon: +49 (0)228 406 – 0 Fax: +49 (0)228 406 –
2661E-Mail: poststelle@bzst.bund.de De-Mail:
poststelle@bzst.de-mail.de Postanschrift: Bundeszentralamt für
Steuern, 53221 Bonn

Quelle: BZSt online,
Meldungen vom 31.7.2023 sowie vom
1.8.2023;
NWB