Aktuell werden vermehrt angebliche
Forderungsschreiben einer nicht existierenden Anwaltskanzlei verschickt.
Betroffen sind Unternehmen, die angeblich gegen die
Datenschutz-Grundverordnung
(DSGVO)
verstoßen haben. Die Schreiben sind mit dem Namen eines nicht existierenden
Rechtsanwalts, Herbert Pekoll, unterzeichnet. Hierauf macht die
Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) aufmerksam.
Hierzu führt die
BRAK u.a. weiter aus:
In den letzten Wochen ist eine neue
Betrugsmasche aufgetaucht, bei der eine nicht existierende Anwaltskanzlei, die
„Schirmer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH“, auch als „Schirrmer
Rechtsanwaltsgesellschaft mbH“ aufgeführt, gefälschte Forderungsschreiben
verschickt. Weder die „Schir(r)mer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH“ noch der
Rechtsanwalt Herbert Pekoll existieren tatsächlich. Es handelt sich um eine
Betrugsmasche, die darauf abzielt, Unternehmen unter Druck zu setzen oder
einzuschüchtern und möglicherweise so zu Zahlungen oder anderen unberechtigten
Handlungen zu bewegen.
So können Sie sich
schützen:
-
Prüfen Sie die
Absenderdaten: Recherchieren Sie die angegebenen Kontaktdaten
und überprüfen Sie, ob die Kanzlei tatsächlich existiert. Die Prüfung ob ein
Anwalt oder eine Anwältin in Deutschland eine Zulassung hat, können sie online
über das Bundesweite Amtliche Anwaltsverzeichnis vornehmen (www.rechtsanwaltsregister.org); wenn Sie
Zweifel haben, wenden Sie sich an einen vertrauenswürdigen Rechtsanwalt oder
eine Rechtsanwältin. -
Ignorieren Sie
verdächtige Forderungen: Reagieren Sie nicht auf
Aufforderungen in verdächtigen Schreiben und leisten Sie keine
Zahlungen. -
Melden Sie den
Vorfall: Informieren Sie die zuständigen Behörden oder den
Verbraucherschutz über den Betrugsversuch.
Hinweis: Weiterführende
Informationen, z.B. den Beispielsbrief eines gefälschten Anschreibens der
angeblichen Kanzlei (anonymisiert und mit deaktivierten Links), hat die BRAK
auf ihrer
Homepage veröffentlicht.
Quelle: BRAK online,
Meldung v. 31.7.2024; NWB
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