Die Sachbezugswerte für freie oder
verbilligte Verpflegung und Unterkunft für das Jahr 2025 wurden angepasst.

Angelehnt an die
maßgebende Verbraucherpreisentwicklung ergeben sich folgende
Werte:

  • Der Sachbezugswert für die
    Überlassung einer Unterkunft an den
    Arbeitnehmer steigt bundeseinheitlich von 278 € auf 282 € pro
    Monat.

  • Der Sachbezugswert für die
    freie oder verbilligte Verpflegung steigt
    bundeseinheitlich von 313 € auf 333 € pro Monat.

Für die jeweiligen
Mahlzeiten gelten folgende Werte:

  • Frühstück (Monat/Tag): 69
    €/2,30 € (2024: 65 €/2,17
    €),

  • Mittagessen (Monat/Tag): 132
    €/4,40 € (2024: 124 €/4,13
    €),

  • Abendessen (Monat/Tag): 132
    €/4,40 € (2024: 124 €/4,13 €).

Quelle: 15. Verordnung zur Änderung
der Sozialversicherungsentgeltverordnung, BR-Drucks. 481/24 (Beschluss) v.
22.11.2024, die Verkündung im BGBl. steht noch aus; NWB