Einen Tag nach dem Bundestag hat
der Bundesrat am 25.6.2021 das „Gesetz zur Vereinheitlichung des
Stiftungsrechts und zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes“ gebilligt
(BR-Drucks. 569/21
(Beschluss)
).

U.a. wird mit dem Gesetz das
Stiftungszivilrecht durch eine Neufassung der einschlägigen Paragrafen
abschließend im BGB geregelt. Dazu wurden neue Regelungen insbesondere zum
Namen, Sitz und Vermögen der Stiftung sowie zur Änderung der Stiftungssatzung
und zur Zulegung und Zusammenlegung von Stiftungen geschaffen. Zahlreiche
bestehende Vorschriften wurden geändert.

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Zusätzlich wird ein zentrales
Stiftungsregister mit Publizitätswirkung
eingeführt, um mehr Transparenz zu schaffen. Geführt wird es vom Bundesamt der
Justiz. Dadurch soll für Stifter und Stiftungen das Stiftungsrecht
übersichtlicher und verständlicher werden.

Der Vorlage zufolge beruht das
Stiftungszivilrecht, das die Entstehung und die Verfassung der rechtsfähigen
Stiftung des bürgerlichen Rechts bestimmt, derzeit auf Bundesrecht und
Landesrecht. Das Nebeneinander von Bundesrecht und Landesrecht habe immer
wieder zu Streitfragen und Rechtsunsicherheit bei Stiftern und Stiftungen
geführt, so die Bundesregierung.

Bundesrat online;
NWB