Die Bundesregierung hat am 5.6.2024
das sog. Jahressteuergesetz 2024 beschlossen. Geplant ist u.a. die Einführung
eines Mobilitätsbudgets sowie die steuerliche Entlastung von Vermietern, die
dauerhaft vergünstigten Wohnraum zur Verfügung stellen.
Hintergrund: In
verschiedenen Bereichen des deutschen Steuerrechts hat sich fachlicher
Regelungsbedarf ergeben. Diesen will die Bundesregierung mit dem
Jahressteuergesetz 2024 umsetzen. Das JStG 2024 enthält viele einzelne
Regelungen, die thematisch nicht miteinander verbunden und überwiegend
technisch sind. Aber auch einige steuerliche Verbesserungen für Bürger sind
enthalten.
Die wichtigsten
Maßnahmen im Überblick:
-
Künftig sollen Vermieter
gemeinnützig und damit steuerlich entlastet werden, wenn sie dauerhaft
vergünstigten Wohnraum zur Verfügung stellen. -
Ebenfalls neu:
Mobilitätsbudgets, also von Arbeitgebern zusätzlich zum Arbeitslohn zur
Verfügung gestellte Guthaben, sollen künftig pauschal vom Arbeitgeber mit 25
Prozent versteuert werden können. Für die Beschäftigten fallen damit keine
Steuern an. Sie können ein solches Budget privat für Mobilitätsleistungen
nutzen. Die Möglichkeit der Pauschalbesteuerung soll für einen Betrag von
maximal 2.400 Euro pro Jahr gelten. -
Außerdem sollen Bonuszahlungen,
die gesetzliche Krankenkassen für gesundheitsbewusstes Verhalten leisten, nun
dauerhaft bis zu 150 Euro steuerfrei bleiben.
Hinweis: Das Gesetz
bedarf noch der Zustimmung von Bundestag und Bundesrat.
Quelle: Bundesregierung,
Pressemitteilung v. 5.6.2024; NWB
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