Angesichts stark gestiegenen
Energiepreise hat der Bundestag am
17.3.2022 das
sog. Heizkostenzuschussgesetz in 2./3. Lesung in geänderter Fassung
(BT-Drucks. 20/1065)
verabschiedet. Gegenüber der ursprünglichen Version (BT-Drucks. 20/689) wurde
eine Verdoppelung der Zuschüsse beschlossen.

Ziel des Gesetzes ist es, u.a.
Empfängern von Wohngeld in diesem Jahr einen einmaligen Heizkostenzuschuss
zukommen zu lassen. Anspruchsberechtigt sollen laut Entwurf außerdem
„nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) und dem
Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz Geförderte“ sowie Beziehende von
Berufsausbildungsbeihilfe und Ausbildungsgeld sein:

  • Für
    Wohngeldberechtigte (Bezugszeitraum Oktober
    2021 bis März 2022 – für mindestens einen Monat) soll der Zuschuss 270 €
    (ein berücksichtigtes Haushaltsmitglied) beziehungsweise 350 € (zwei
    berücksichtige Haushaltsmitglieder) betragen, für jedes weitere berücksichtigte
    Haushaltsmitglied kommen zusätzlich 70 € dazu.

  • Studierende
    und Auszubildende
    , die staatliche Hilfen erhalten
    (Bezugszeitraum s.o.), sollen einmalig 230 € erhalten.

Hinweis: Alle
Berechtigten sollen den Zuschuss ohne Antragstellung erhalten. Der Bundesrat
muss dem Vorhaben noch zustimmen.

Bundestag online Meldung v.
17.3.2022; NWB