Der Bundestag hat am 12.5.2022 das sog. Steuerentlastungsgesetz
2022 in einer vom Finanzausschuss geänderten Fassung beschlossen.

Folgende Maßnahmen sind
geplant:

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    Anhebung des
    Grundfreibetrags
    bei der Einkommensteuer von derzeit 9.984
    € um 363 € auf 10.347 €, rückwirkend zum
    1.1.2022.

  • Anhebung des
    Arbeitnehmerpauschbetrags
    für Werbungskosten von 1.000
    € auf 1.200 €, rückwirkend zum 1.1.2022.

  • Ausdehnung der bereits für
    die Jahre 2024 bis 2026 beschlossenen Erhöhung der
    Entfernungspauschale ab dem 21. Entfernungskilometer
    um drei
    Cent auf 0,38 € je vollen Entfernungskilometer auf die Jahre 2022 und
    2023.

Im Vergleich zum ursprünglichen Gesetzesentwurf sind folgende
Maßnahmen neu hinzugekommen:

  • Einmalige Auszahlung einer
    Energiepreispauschale in Höhe von 300
    € ab dem 1.9.2022 an Steuerpflichtige. Arbeitnehmer erhalten die
    Pauschale über den Arbeitslohn. Bei Einkünften aus Landwirtschaft,
    Gewerbebetrieb und freiberuflicher Tätigkeit wird es die Pauschale über eine
    Kürzung der Einkommensteuer-Vorauszahlungen gewährt. Empfänger von
    Versorgungsbezügen (Beamtenpensionäre) sowie Rentner (falls keine Einkünfte aus
    Landwirtschaft, Gewerbebetrieb, freiberuflicher Tätigkeit oder als Arbeitnehmer
    vorliegen) erhalten die Pauschale nicht. Auch für Steuerpflichtige ohne
    Wohnsitz oder ständigen Aufenthalt in Deutschland gibt es ebenso keine
    Pauschale wie für beschränkt steuerpflichtige Grenzpendler. Die
    Energiepreispauschale ist steuerpflichtig, aber
    sozialabgabenfrei.

  • Erhöhung des Kindergeldes um einen einmaligen
    Kinderbonus in Höhe von 100 €. Der
    Kinderbonus soll im Juli 2022 gezahlt und unabhängig von existenzsichernden
    Sozialleistungen gewährt werden.

Hinweis: Das Gesetz bedarf nun
noch der Zustimmung des Bundesrates. Wesentliche Änderungen sind nicht zu
erwarten. Über den weiteren Gang des Gesetzgebungsverfahrens werden wir an
dieser Stelle informieren.

Bundestag online, Meldung v. 12.5.2022; NWB