Kosten für unangemessen aufwendige Abschiedsfeier nicht
	 abziehbar

Steuerpflicht eines Promotionsstudiums

Die laufenden Zahlungen aus einem Stipendium für einen Doktoranden können als sonstige Einkünfte einkommensteuerbar sein, wenn der Doktorand eine wie auch immer geartete wirtschaftliche Gegenleistung zu erbringen hat. Ist dies der Fall, ist das Stipendium nicht...