Die Finanzministerinnen und
Finanzminister der Länder haben sich am 13.10.2022 in Abstimmung mit dem BMF
auf eine einmalige Fristverlängerung bei der Erklärungsabgabe bei der
Grundsteuer verständigt. Statt am 31.10.2022 läuft die Frist nunmehr am
31.1.2023 ab.
Hierzu führt die
Finanzbehörde Hamburg u.a. weiter aus:
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Um Grundstückseigentümer in
dieser krisenhaften Zeit nicht mit u.U. kostenpflichtigen Verfahren zu
überziehen und die Finanzämter nicht mit einer Flut von individuellen
Fristverlängerungsanträgen zu befassen, haben sich die Finanzminister der
Länder am 13.10.2022 in der Finanzministerkonferenz im Einvernehmen mit dem BMF
auf eine einmalige allgemeine Fristverlängerung bis zum
31.1.2023 verständigt. -
Das neue Fristende sei
unbedingt einzuhalten, so der Tenor der Erörterungen in Berlin, hierfür gelten
für das weitere Verfahren die hierfür vorgesehenen gesetzlichen Regelungen. -
Die Länder appellieren
gemeinsam an Grundstückseigentümer und Steuerberater, für einen
kontinuierlichen Erklärungsrücklauf Sorge zu tragen und die hierfür bereit
stehenden Informations- und Unterstützungsangebote zu
nutzen. -
Alle Beteiligten betonen, dass
die Ermittlung der neuen Grundsteuerwerte und Grundsteuermessbeträge eine
zwingende Vorarbeit für die bundesdeutschen Gemeinden darstellt, damit diese ab
dem Jahr 2025 weiterhin die unverzichtbare Grundsteuer erheben können. Denn
nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts dürfen ab Januar 2025 nur
noch die neuen Wertansätze zugrunde gelegt werden. -
Für einen erfolgreichen
Abschluss der Grundsteuerreform ist es daher unerlässlich, dass den
Finanzämtern frühzeitig eine ausreichende Menge an Erklärungen vorliegt. Nur so
kann die Neubewertung von insgesamt 38 Mio. wirtschaftlichen Einheiten
zeitgerecht bewerkstelligt werden. -
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Damit ist sichergestellt, dass
den Gemeinden die notwendige Zeit verbleibt, um die neuen Hebesätze im Rahmen
der Haushaltsaufstellung festzulegen und die neuen Grundsteuerbescheide zu
versenden.
Quelle: Finanzbehörde
Hamburg, Pressemitteilung v. 13.10.2022; NWB
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