Wegen der stark gestiegenen
Lebenshaltungskosten und Energiepreise sollen nun auch Studenten sowie
Fachschüler eine einmalige Energiepreispauschale erhalten.

Hintergrund: Im letzten
Jahr haben alle einkommensteuerpflichtigen Erwerbstätigen sowie Rentner und
Pensionäre wegen der gestiegenen Energiepreise eine sozialversicherungsfreie,
jedoch steuerpflichtige Energiepreispauschale in Höhe von 300 €
erhalten. Nun hat die Bundesregierung nachgelegt und eine steuerfreie
Einmalzahlung für Studenten und Fachschüler in Höhe von 200 €
beschlossen.

Die
Einzelheiten:

  • Anspruchsberechtigt sind
    alle Studenten, die zum 1.12.2022 an einer Hochschule in Deutschland
    immatrikuliert sind. Darüber hinaus anspruchsberechtigt sind Fachschüler sowie
    Berufsfachschüler in Bildungsgängen mit dem Ziel eines mindestens zweijährigen
    berufsqualifizierenden Abschlusses, wenn sie zum Stichtag 1.12.2022 an einer
    Ausbildungsstätte in Deutschland angemeldet sind.

  • Die Einmalzahlung muss
    beantragt werden. Zurzeit wird an einer
    digitalen Antragsplattform gearbeitet. Diese war zum jetzigen Zeitpunkt
    (24.1.2023) noch nicht online. Der Antrag muss bis zum 30.9.2023 gestellt
    werden.

  • Die Einmalzahlung wird nicht
    der Besteuerung unterliegen. Sie soll weder bei einkommensabhängigen Leistungen
    und Sozialleistungen noch bei Sozialversicherungsbeiträgen zu berücksichtigen
    sein. Sie soll darüber hinaus keine Berücksichtigung bei der Kostenheranziehung
    in der Kinder- und Jugendhilfe finden und unpfändbar sein.

Hinweis: Das
Bundesministerium für Bildung und Forschung hat einen Fragen-Antworten-Katalog
zur Energiepreispauschale für Studenten und Fachschüler veröffentlicht.
Zu der Seite gelangen Sie
hier
.

Quelle:
Studierenden-Energiepreispauschalengesetz – EPPSG, BGBl 2022 I S. 2357;
NWB