Der Koalitionsausschuss hat sich am
23.2.2022 vor dem
Hintergrund der stark steigenden Preise für Energie auf zehn
Entlastungsschritte verständigt, die nun auf den Weg gebracht werden
sollen.

Folgende Maßnahmen
sind geplant:

  1. Wegfall der
    EEG-Umlage:
    Angesichts
    der gestiegenen Strompreise für Verbraucher und die Wirtschaft soll die
    EEG-Umlage bereits zum
    1.7.2022
    entfallen. Die Koalition verbindet damit die Erwartung, dass die Stromanbieter
    die sich daraus ergebende Entlastung der Endverbraucher in Höhe von
    3,723 ct/kWh in vollem Umfang weitergeben. Die Übertragungsnetzbetreiber sollen
    verpflichtet werden, die
    EEG-Umlage angesichts
    veränderter Rahmenbedingungen unterjährig neu zu berechnen. Die Ausnahmen, die
    an die
    EEG-Umlage gekoppelt sind,
    sollen ebenso wie die Ausnahmen von den Energiesteuern sowie
    Kompensationsregeln mit Wirkung zum
    1.1.2023
    überprüft und angepasst werden.

  2. Erhöhung des
    Arbeitnehmerpauschbetrages:
    Um Arbeitnehmer zu unterstützen,
    soll der Arbeitnehmerpauschbetrag bei der Einkommensteuer um 200 € auf
    1.200 € erhöht werden, rückwirkend ab dem
    1.1.2022.

  3. Erhöhung des
    Grundfreibetrages:
    Der Grundfreibetrag bei der
    Einkommensteuer soll von derzeit 9.984 € um 363 € auf
    10.347 € angehoben werden, rückwirkend ab dem
    1.1.2022.

  4. Erhöhung der
    Fernpendlerpauschale:
    Die eigentlich am
    1.1.2024
    anstehende Erhöhung der Pauschale für Fernpendler (ab dem 21. Kilometer) sowie
    der Mobilitätsprämie soll vorgezogen werden. Sie soll damit rückwirkend ab dem
    1.1.2022 38 ct
    betragen. Die Bundesregierung strebt noch in dieser Legislaturperiode eine
    Neuordnung der Pendlerpauschale an, die ökologisch-soziale Belange der
    Mobilität besser berücksichtigt.

  5. Einführung
    eines Coronazuschusses:
    Erwachsende Beziehende von
    existenzsichernden Leistungen sollen mit einer Einmalzahlung in Höhe von 100
    € unterstützt werden. Davon sollen insbesondere diejenigen profitieren,
    die Arbeitslosengeld II oder Grundsicherung erhalten.

  6. Sofortzuschlag
    für von Armut betroffene Kinder:
    Der im Koalitionsvertrag
    vereinbarte Sofortzuschlag für von Armut betroffene Kinder soll zum
    1.7.2022 auf den
    Weg gebracht werden. Er soll in Höhe von 20 € pro Monat bis zur
    Einführung der Kindergrundsicherung denjenigen Kindern helfen, die besondere
    finanzielle Unterstützung brauchen.

  7. Erhöhung des
    Mindestlohns:
    Die am
    23.2.2022 vom
    Bundeskabinett beschlossene Anhebung des Mindestlohns auf 12 € brutto ab
    dem 1.10.2022
    soll zügig vom Bundestag beschlossen werden.

  8. Umsetzung der
    Maßnahmen des Vierten Corona-Steuerhilfegesetzes:
    Das von der
    Bundesregierung auf den Weg gebrachte Vierte Corona-Steuerhilfegesetz soll
    zügig vom Bundestag beschlossen werden. Dort sind im Wesentlichen folgende
    Maßnahmen vorgesehen:

    • Erweiterte
      Verlustverrechnung (Betriebsverluste der Jahre 2022 und 2023 können bis 10
      Millionen € auf die zwei unmittelbar vorangegangenen Jahre
      zurückgetragen und mit den entsprechenden Gewinnen verrechnet werden),

    • Verlängerung degressive
      Abschreibung um ein Jahr (auch in 2022 getätigte Investitionen sollen degressiv
      abgeschrieben werden können),

    • Verlängerung
      Home-Office-Pauschale von jährlich maximal 600 € um ein
      Jahr,

    • Steuerbefreiung Zuschüsse
      zum Kurzarbeitergeld (freiwillige Aufstockungen des Arbeitsgebers sollen bis
      zum 30.06.2022
      steuerfrei sein),

    • Steuerfreiheit für den
      Corona-Pflegebonus (auch für 2022 soll es einen neuen einmaligen
      Steuerfreibetrag für Beschäftige in Pflegebereichen von max. 3.000 €
      geben) und

    • Verlängerung Abgabe der
      Steuererklärungen für 2020, 2021 und 2022 (die Abgabefrist für die
      Steuererklärungen des Jahres 2020 durch Steuerberater soll bis zum
      31.8.2022
      verlängert werden. Zugunsten aller Steuerpflichtigen wird auch die Abgabefrist
      für die Steuererklärungen der Jahre 2021 und 2022 verlängert.)

  9. Verlängerung
    des Kurzarbeitergeldes:
    Die zum 31.3.2022 auslaufenden
    Sonderreglungen beim Kurzarbeitergeld sollen mit gewissen Einschränkungen
    erneut verlängert werden und zwar bis zum 30.6.2022:

    • Die Voraussetzungen für den
      Zugang zum Kurzarbeitergeld sollen herabgesetzt
      bleiben.

    • Auf den Aufbau von
      Minusstunden soll verzichtet werden.

    • Einkommen aus während der
      Kurzarbeit aufgenommenen Minijobs soll nicht auf das Kurzarbeitergeld
      angerechnet werden.

    • Ab dem vierten
      beziehungsweise siebten Bezugsmonat sollen erhöhte Leistungssätze
      gelten.

    • Die
      Sozialversicherungsbeiträge sollen den Arbeitgebern nach dem 31.3.2022 zur
      Hälfte erstattet werden, wenn die Kurzarbeit mit Qualifizierung verbunden wird
      (keine vollständige Erstattung mehr).

    • Leiharbeiter sollen über
      den 31.3.2022 hinaus kein Kurzarbeitergeld mehr erhalten.

  10. Heizkostenzuschuss: Der
    von der Bundesregierung beschlossene einmalige Heizkostenzuschuss für
    Wohngeldbeziehende, Studierende, Schülerinnen und Schüler sowie Auszubildende
    mit unterstützenden Leistungen soll zügig vom Deutschen Bundestag verabschiedet
    werden. Vor dem Hintergrund stark gestiegener Energiepreise sollen Empfänger
    von Wohngeld 135 € (und Wohngeld-Haushalte mit zwei Personen 175
    € sowie pro weiterem Familienmitglied 35 €) erhalten, Azubis und
    Studierende im Bafög-Bezug 115 € pro Person. Der Heizkostenzuschuss soll
    im Sommer gezahlt werden, wenn in der Regel die Heizkosten- oder
    Nebenkostenabrechnungen anstehen.

Bundesfinanzministerium,
Pressemitteilung v. 24.2.2022 sowie Bundesministerium für Wirtschaft und
Klimaschutz online, NWB