Das Bundesfinanzministerium (BMF)
hat am 10.7.2024
den Entwurf eines „Zweiten Jahressteuergesetzes 2024“ an diverse Verbände zur
Stellungnahme übersandt. Geplant ist u.a. die Überführung der Steuerklassen III
und V in das sog. Faktorverfahren.

Danach sind u.a.
folgende Maßnahmen geplant:

Anpassungen des
Einkommensteuertarifs

  • Anhebung des in den
    Einkommensteuertarifs integrierten Grundfreibetrags um 300 € auf 12 084
    € im Jahr 2025 und ab 2026 Anhebung um 252 € auf 12 336

  • Anhebung des steuerlichen
    Kinderfreibetrags für den Veranlagungszeitraum 2025 um 60 € auf 6 672
    € und ab dem Veranlagungszeitraum 2026 Anhebung um 156 € auf 6
    828 €

  • Anpassung der übrigen Eckwerte
    des Einkommensteuertarifs für die Veranlagungszeiträume 2025 und ab 2026 (mit
    Ausnahme des Eckwerts der sog.
    „Reichensteuer“)

  • Anhebung der Freigrenzen beim
    Solidaritätszuschlag für die Veranlagungszeiträume 2025 und ab
    2026

Umsetzung von
Aufträgen aus dem Koalitionsvertrag

  • Überführung der Steuerklassen
    III und V in das Faktorverfahren

  • Anpassungen bei den Regelungen
    zur Gemeinnützigkeit

  • Mitteilungspflicht über
    innerstaatliche Steuergestaltungen

Weitere
Maßnahmen

  • Anhebung des Kindergeldes ab
    Januar 2025 von 250 € auf 255 € monatlich

  • Steuerbefreiung der Stiftung
    Generationenkapital

  • Digitalisierung der
    Sterbefallanzeigen

Hinweis: Das Gesetz muss
noch von Bundestag und Bundesrat beschlossen werden.

Quelle: Referentenentwurf für ein
Zweites Jahressteuergesetz 2024 – JStG 2024 II, Stand:
10.7.2024, 10:56
Uhr, veröffentlicht auf der
Homepage des
BMF
; NWB