Ab dem 1.1.2024 steigt der
allgemeine gesetzliche Mindestlohn in Deutschland von 12 € auf 12,41
€.
Mit der Erhöhung des Mindestlohns
verbunden ist auch eine Erhöhung der Verdienstgrenze bei den
Minijobs von 520 € pro Monat auf 538 € pro
Monat. Die Jahresverdienstgrenze erhöht sich entsprechend auf 6.456 €.
Die Höchstarbeitszeit bei Minijobbern beträgt wegen der Koppelung von
Mindestlohn und der Minijob-Verdienstgrenze wie bisher rund 43 Stunden pro
Monat (538 €/12,41 €).
Hinweis: Die Anpassung
des Mindestlohns lässt laufende Tarifverträge im Wesentlichen unberührt.
Der Mindestlohn
gilt weiterhin u.a. nicht für
-
Auszubildende im Rahmen ihrer
Ausbildung, -
ehrenamtlich Tätige sowie
Personen, die einen freiwilligen Dienst ableisten, -
Teilnehmer an einer Maßnahme
der Arbeitsförderung, -
Selbständige
sowie -
Langzeitarbeitslose innerhalb
der ersten sechs Monate nach Wiedereinstieg in den
Arbeitsmarkt.
Quelle: Vierte Verordnung zur
Anpassung der Höhe des Mindestlohns vom 24.11.2023, BGBl. 2023 I Nr. 321; § 22
MiLoG; NWB
Neueste Kommentare