Die Bundesregierung hat am
14.9.2022 beschlossen, die aktuell bestehenden Zugangserleichterungen für das
Kurzarbeitergeld bis zum 31.12.2022 zu verlängern.

Hintergrund: Die
derzeitige Kurzarbeitergeldzugangsverordnung (KugZuV) ermöglicht befristet bis
zum 30.9.2022 einen erleichterten Zugang zum Kurzarbeitergeld. Nun hat die
Bundesregierung beschlossen, den erleichterten Zugang zum Kurzarbeitergeld bis
zum 31.12.2022 zu verlängern.

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In der von der
Bundesregierung beschlossenen „Verordnung zur Änderung der
Kurzarbeitergeldzugangsverordnung“ ist geregelt,
dass:

  • Kurzarbeitergeld nach wie vor
    bereits gezahlt werden kann, wenn mindestens zehn Prozent statt regulär ein
    Drittel der Beschäftigten von einem Entgeltausfall betroffen
    sind,

  • Beschäftigte keine Minusstunden
    vor dem Bezug von Kurzarbeitergeld aufbauen müssen.

Hinweis: Die Änderungen
treten am Tag nach der Verkündung der Verordnung in Kraft, mit der in Kürze zu
rechnen ist.

Quelle: Bundesregierung
online,
Meldung vom 14.9.2022;
NWB