Die Finanzverwaltungen in Bayern,
NRW und Rheinland-Pfalz haben ihre steuerlichen Erleichterungen für die Opfer
der Flutkatastrophe verlängert.

Hintergrund: Im Juli 2021
haben die Finanzministerien der Länder NRW, Rheinland-Pfalz und Bayern
steuerliche Erleichterungen zur Berücksichtigung der Schäden im Zusammenhang
mit den dortigen Unwetterereignissen in Kraft gesetzt. In den jeweiligen
Erlassen wurden diverse Entlastungsmaßnahmen für Betroffene beschlossen. Diese
Maßnahmen wurden nun verlängert.

Hierzu führt das
Bayerische Staatsministerium der Finanzen und für Heimat weiter
aus:

  • Die Möglichkeit einer zinslosen
    Steuerstundung oder einer Zurückstellung von Vollstreckungsmaßmaßnahmen werden
    bis 30.6.2022 verlängert.

  • Auch können bis 31.3.2022
    weiterhin unter erleichterten Bedingungen Steuervorauszahlungen angepasst
    werden.

  • Verlängert wurden auch die
    Nachweiserleichterungen für bis 31.3.2022 geleistete Spenden. Auch
    Sonderabschreibungen sind möglich.

  • Muss Hausrat und Kleidung in
    größerem Umfang wiederbeschafft werden, können diese Ausgaben unter bestimmten
    Voraussetzungen steuerlich berücksichtigt werden. Ansprechpartner ist das
    jeweils zuständige Finanzamt.

Hinweis: Weitere
Informationen zum Thema haben die Finanzministerien (Bayern,
NRW und
Rheinland-Pfalz auf Ihren Internetseiten
veröffentlicht.

Quellen:
BayLfSt,
FinMin NRW
sowie
FinMin
Rheinland-Pfalz
online; NWB