Der Bundestag hat am 22.9.2022 eine
Verlängerung der Anwendung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes für Restaurant-
und Verpflegungsdienstleistungen bis Ende 2023 beschlossen. Der Bundesrat muss
dem Vorhaben noch zustimmen.
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Geregelt ist die geplante Änderung
im „Achten Gesetz zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen“ mit dem u.a. die
EU-Alkoholstrukturrichtlinie in Deutsches Recht umgesetzt werden soll.
Die im Rahmen des
Gesetzgebungsverfahrens eingefügte Verlängerung der Anwendung des ermäßigten
Steuersatzes für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen (mit Ausnahme der
Abgabe von Getränken) ist Teil des sog. Dritten Entlastungspaketes der
Bundesregierung, welches am 4.9.2022 vorgestellt wurde.
Darüber hinaus ist mit dem Gesetz
eine Anpassung des Durchschnittssatzes und der Vorsteuerpauschale für Landwirte
ab 1.1.2023 auf 9,0 Prozent geplant.
Quelle: Bundestag online,
Meldung v. 22.9.2022; NWB
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