Die Finanzämter in
Baden-Württemberg werden in den kommenden Wochen die Schätzungsankündigung für
die Grundsteuer versenden. Hierauf macht das Ministerium für Finanzen
Baden-Württemberg aufmerksam.
Adressat sind alle Eigentümer, die
bislang noch keine Erklärung für die Grundsteuer
B abgegeben haben. Sie waren vor Wochen noch mal von den
Finanzämtern gebeten worden, ihre Erklärung einzureichen. Dafür hatten sie eine
sechswöchige Frist eingeräumt bekommen. Insgesamt hatten Eigentümer über ein
Jahr Zeit, ihre Erklärung für die Grundsteuer B abzugeben.
Die Finanzämter werden im nächsten
Schritt dazu übergehen, den Grundsteuerwert der betroffenen
Grundstücke zu schätzen. Die Schätzungen können zuungunsten
der Eigentümer ausfallen. Denn die Finanzämter können Steuervergünstigungen
ohne eine Grundsteuererklärung nicht berücksichtigen. Beispielsweise wenn ein
Grundstück vorwiegend für eigene Wohnzwecke genutzt wird.
Wer eine Schätzankündigung erhält,
kann immer noch seine Grundsteuerklärung abgeben, um eine Schätzung zu
vermeiden. Deshalb enthält jede Schätzungsankündigung noch mal eine Frist. Die
Finanzämter werden dann voraussichtlich ab November die
Grundsteuermessbescheide auf Basis von Schätzungen verschicken
Weitere
Informationen: Alle notwendigen Daten für die
Erklärungsabgabe sowie weitere Informationen rund um die Grundsteuerreform
finden Sie unter
www.grundsteuer-bw.de.
Quelle: FinMin Baden-Württemberg,
Pressemitteilung v. 25.9.2023; NWB
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