Die Minijob-Zentrale informiert
über bevorstehende Änderungen beim Mindestlohn und den Minijobs. Der
Mindestlohn wird im Jahr 2025 auf 12,82 € pro Stunde angehoben. Damit
steigt auch die hieran gekoppelte Verdienstgrenze bei den Minijobs von bisher
538 € auf 556 € pro Monat.
Die Verdienstgrenze im Minijob legt
fest, wie viel ein Minijobber durchschnittlich pro Monat verdienen darf. Die
monatliche Verdienstgrenze ist dynamisch und orientiert sich am Mindestlohn.
Wenn der gesetzliche Mindestlohn steigt, wird auch die Minijob-Grenze
entsprechend angepasst.
Durch die Erhöhung des Mindestlohns
auf 12,82 € pro Stunde steigt die Verdienstgrenze ab Januar 2025 von
538 € auf 556 € monatlich. Die Jahresverdienstgrenze liegt damit
bei 6.672 €.
Trotz der Erhöhung des Mindestlohns
bleibt die maximale Anzahl der Arbeitsstunden für Minijobber gleich. Bei einer
Verdienstgrenze von 556 Euro pro Monat ergibt sich eine maximale Arbeitszeit
von etwa 43 Stunden im Monat. Verdient der Beschäftigte mehr als den
Mindestlohn, dann verringert sich die maximal mögliche Arbeitszeit im
Minijob.
Hinweis: Weitere Infos
zum Thema hat die Minijob-Zentrale auf ihrer
Homepage veröffentlicht. So geht die
Minijob-Zentrale u.a. darauf ein, wie die Verdienstgrenze berechnet wird und
was die neue Minijob-Grenze für Arbeitnehmer bedeutet.
Quelle: Minijob-Zentrale,
Newsletter 10/2024; NWB
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