Die Bundesregierung informiert über
gesetzliche Neuregelungen, die im Dezember in Kraft treten.

Entlastungen

Soforthilfe für
Haushalte und Unternehmen

Der Bund übernimmt die Kosten für
den Dezember-Abschlag für Gas und Wärme. Damit entlastet er Gas- und
Fernwärmekundinnen und -kunden spürbar, um den Zeitraum bis zur Gaspreisbremse
zu überbrücken. Das Gesetz über die Dezember-Soforthilfe trat am 19. November
2022 in Kraft.

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Heizkostenzuschuss
für Menschen mit kleinem Einkommen

Mit einem zweiten
Heizkostenzuschuss von mindestens 345 Euro entlastet die Bundesregierung
zielgerichtet rund zwei Millionen Menschen. Dazu gehören rund 1,5 Millionen
Wohngeldberechtigte – vor allem Familien und Alleinerziehende,
Seniorinnen und Senioren, sowie Azubis und Studierende mit BAföG. Die Änderung
des Heizkostenzuschussgesetzes ist am 16. November in Kraft getreten.
Entscheidend für den Anspruch ist, dass die Berechtigten bereits für mindestens
einen der Monate von September bis Dezember 2022 ihre Förderung beziehen. Der
Zuschuss muss nicht beantragt werden. Er wird von Amts wegen ausgezahlt.
Angestrebt wird, dass die Länder den Zuschuss noch in diesem Jahr
auszahlen.

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Energiepreispauschale für
Rentner

Rentner erhalten im Dezember eine
einmalige Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro brutto.

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Insolvenzrecht

Die Bundesregierung will
verhindern, dass gesunde Unternehmen nur deshalb einen Insolvenzantrag stellen
müssen, weil die Energie- und Rohstoffpreise derzeit schwer kalkulierbar sind.
Dazu werden der Prognosezeitraum gekürzt und die Antragsfrist
verlängert.

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Finanzierung des
200-Milliarden-Euro-Abwehrschirms

Um Menschen und Unternehmen
finanziell zu entlasten, hat die Bundesregierung einen umfassenden Abwehrschirm
angekündigt – Gesamtvolumen: 200 Milliarden Euro. Um die Finanzierung zu
sichern, wird der Wirtschaftsstabilisierungsfonds reaktiviert und neu
ausgerichtet.

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Klima

CO2-Bepreisung nun
auch für Kohle- und Müllverbrennung

Ab 2023 werden die Verbrennung von
Kohle und ab 2024 dann auch die Müllverbrennung in die CO2-Bepreisung
einbezogen. Zudem wird die Erhöhung des CO2-Preises für Sprit, Heizöl und Gas
auf den 1. Januar 2024 verschoben. Das entsprechende Gesetz trat am 16.
November 2022 in Kraft.

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Gesundheit

Gesetzliche
Krankenversicherung stabilisieren

Die Finanzierung der gesetzlichen
Krankenversicherung wird für 2023 stabilisiert werden. Die finanzielle Last
sollen nicht allein die Beitragszahlerinnen und Beitragszahler tragen, sondern
auf mehrere Schultern verteilt werden. Der Bund wird einen ergänzenden Zuschuss
leisten. So wird ermöglicht, dass der Zusatzbeitragssatz nur maßvoll erhöht
werden muss. Außerdem werden Leistungen in der gesetzlichen Krankenversicherung
nicht gekürzt.

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Verbraucherschutz

Gesetz über
digitale Dienste

EU-weit verbindliche Pflichten für
alle Anbieter digitaler Dienste, schnellere Entfernung illegaler Inhalte und
umfassender Schutz der Grundrechte von Nutzerinnen und Nutzern im Internet
– hierfür steht das Gesetz über digitale Dienste. Es ist am 16. November
2022 in Kraft getreten und gilt ab dem 17. Februar 2024.

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Hochpreisige
Sonderrufnummern gesperrt

Betrüger klingeln kurz an und legen
dann sofort wieder auf. Das soll Verbraucherinnen und Verbraucher dazu bewegen,
die angezeigte Nummer zurückzurufen und damit in eine Kostenfalle zu tappen. Ab
dem 1. Dezember 2022 ist damit Schluss: Alle Anrufe, bei denen bestimmte
Absender-Rufnummern angezeigt werden – vor allem hochpreisige
Sonderrufnummern wie (0)900 und (0)137 – müssen vom Anbieter, der die
Verbindung herstellt, abgebrochen werden. Solche Anrufe werden also künftig gar
nicht mehr vermittelt.

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Quelle: Bundesregierung online,
Meldung v. 28.11.2022; NWB