Die neuen Rechengrößen der
Sozialversicherung wurden beschlossen.
Damit gelten im Jahr 2025 folgende
Werte:
Grenzwerte in der
Krankenversicherung
In der
gesetzlichen Krankenversicherung wird die
Beitragsbemessungsgrenze einheitlich auf jährlich 66.150 € bzw. 5.512,50
€ im Monat erhöht (2024: 62.100 € im Jahr bzw. 5.175 € im
Monat).
Die
Versicherungspflichtgrenze in der
gesetzlichen Krankenversicherung beläuft sich 2025 auf jährlich 73.800 €
bzw. monatlich 6.150 € (2024 69.300 € im Jahr bzw. 5.775 €
im Monat).
Änderungen in der
Rentenversicherung
Die
Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen
Rentenversicherung steigt Anfang des Jahres – erstmals
einheitlich in ganz Deutschland – auf 8.050 € im Monat (2024 7.450
€ im Monat (Ost), 7.550 € im Monat (West)).
In der
knappschaftlichen Rentenversicherung wird
die Einkommensgrenze von 9.300 € im Monat auf 9.900 € im Monat
erhöht.
Das
Durchschnittsentgelt in der
Rentenversicherung, das zur Bestimmung der Entgeltpunkte im
jeweiligen Kalenderjahr dient, beträgt im Jahr 2025 vorläufig 50.493 €
(2024: 45.358 €).
Rechengrößen ab
1.1.2025 im
Überblick
Rechengröße | |
Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung |
8.050 € im Monat / 96.600 € im Jahr |
Beitragsbemessungsgrenze in der knappschaftlichen Rentenversicherung |
9.900 € im Monat / 118.800 € im Jahr |
Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung |
73.800 € im Jahr / 6.150 € im Monat |
Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung |
66.150 € im Jahr / 5.512,50 € im Monat |
Vorläufiges Durchschnittsentgelt für 2025 in der Rentenversicherung |
50.493 € im Jahr |
Quelle:
Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2025, BR-Drucks. 540/24
(Beschluss)), BR-Drucks. 540/24
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