Die Bundesregierung hat die
Rentenwertbestimmungsverordnung 2024
beschlossen. Damit erhöhen sich – vorbehaltlich der Zustimmung durch den
Bundesrat – die Renten zum
1.7.2024 in den
alten und neuen Bundesländern um 4,57 Prozent.

Hierzu führt die
Bundesregierung u.a. weiter aus:

  • Die diesjährige Rentenanpassung
    liegt deutlich über der Inflationsrate: Die Bundesregierung rechnet laut
    Jahreswirtschaftsbericht 2024 mit einem Anstieg der Verbraucherpreise um 2,8
    Prozent. Grund für die Erhöhung sind der starke Arbeitsmarkt und die guten
    Lohnabschlüsse.

  • Erstmals steigen die Renten in
    den alten und neuen Ländern gleichermaßen.

  • Bereits im Jahr 2023 hatte der
    Rentenwert Ost in den neuen Bundesländern den West-Wert erreicht. Zuvor hatte
    es noch unterschiedliche Rentenwerte für die Berechnung von Renten in Ost und
    West gegeben. Diese wurden aufgrund einer Gesetzesänderung 2017 seit dem
    1.7.2018
    schrittweise aneinander angeglichen

Hinweis: Die von der
Bundesregierung beschlossene Verordnung bedarf nun noch der Zustimmung des
Bundesrats. Erst dann kann sie zum 1. Juli in Kraft treten. Erfahrungsgemäß ist
mit der Zustimmung zu rechnen.

Quelle: Bundesregierung,
Pressemitteilung v. 24.4.2024; NWB