Zum
1.1.2024 steigen
die Beitragsbemessungsgrenzen in der gesetzlichen Kranken- und
Rentenversicherung. Das Bundesrat hat der
Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2024 am
24.11.2023
abschließend zugestimmt.

Zu Anfang eines jeden Jahres
steigen in der Regel die Beitragsbemessungsgrenzen in der gesetzlichen Kranken-
und Rentenversicherung – so auch zum 1.1. 2024:

  • In der gesetzlichen
    Krankenversicherung steigt sie bundesweit
    einheitlich auf jährlich 62.100 € beziehungsweise 5.175 € im
    Monat (2023: 59.850 € oder 4.987,50 €/Monat).

  • Die
    Versicherungspflichtgrenze in der
    gesetzlichen Krankenversicherung beläuft sich auf jährlich 69.300 €
    beziehungsweise monatlich 5.775 € (2023: 66.600 € oder 5.550
    € im Monat).

  • Auch die
    Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen
    Rentenversicherung
    steigt: in den neuen Bundesländern auf
    7.450 € im Monat (2023: 7.100 €/Monat), in den alten
    Bundesländern auf 7.550 € im Monat (2023: 7.300
    €/Monat).

  • In der
    knappschaftlichen Rentenversicherung erhöht
    sich diese Einkommensgrenze in den neuen Ländern auf 9.200 € im Monat
    (2023: 8.750 €/Monat). In den alten Ländern liegt sie bei 9.300 €
    im Monat (2023: 8.950 €). In der knappschaftlichen Rentenversicherung
    sind Beschäftigte im Bergbau versichert. Sie berücksichtigt die besondere
    gesundheitliche Beanspruchung von Bergleuten.

  • Das
    Durchschnittsentgelt in der
    Rentenversicherung
    , das zur Bestimmung der Entgeltpunkte im
    jeweiligen Kalenderjahr dient, ist für 2024 vorläufig auf 45.358 € im
    Jahr festgesetzt (2023: 43.142 €).

Die Rechengrößen
ab 1.1.2024 im
Überblick

Rechengröße West Ost
Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen
Rentenversicherung
7.550 €/Monat 7.450 €/Monat
Beitragsbemessungsgrenze in der
knappschaftlichen Rentenversicherung
9.300 €/Monat 9.200 €/Monat
Versicherungspflichtgrenze in der GKV 69.300 € im Jahr
(5.775 €/Monat)
Beitragsbemessungsgrenze in der GKV 62.100 € im Jahr
(5.175 €/Monat)
Beitragsbemessungsgrenze in der
Arbeitslosenversicherung
7.550 €/Monat 7.450 €/Monat
Vorläufiges Durchschnittsentgelt für 2023
in der Rentenversicherung
45.358 €
Bezugsgröße in der Sozialversicherung 3.535 €/Monat 3.465 €/Monat

Quelle: Bundesregierung online,
Meldung v.
24.11.2023
,
BR-Drucks. 511/23
(Beschluss)
; NWB