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Das Rennwett- und Lotteriegesetz
wird modernisiert: Online-Poker und virtuelles Automatenspiel werden künftig
genauso besteuert wie vergleichbare andere Glücksspielformen. Einem
entsprechenden Gesetzesbeschluss des Bundestages hat der Bundesrat in seiner
Plenarsitzung am 25.6.2021 zugestimmt.
Hintergrund: Der
Glücksspielstaatsvertrag 2021, der im Juli 2021 in Kraft treten soll, lässt die
Veranstaltung von virtuellem Automatenspiel und Online-Poker erstmals auf Basis
einer für alle Länder einheitlich erteilten Erlaubnis der Aufsichtsbehörde zu.
Das Rennwett- und Lotteriegesetz weist in seiner geltenden Fassung eine
Regelungslücke auf – es enthält keine Vorgaben zur Besteuerung der nunmehr
erlaubnisfähigen Online-Glücksspielformen.
Besteuerung wie
bei Wetten
Nach der Neufassung des Rennwett-
und Lotteriegesetzes werden Online-Poker und virtuelles Automatenspiel künftig
wie bisher schon Rennwetten, Sportwetten, öffentlichen Lotterien und
Ausspielungen besteuert. Als Bemessungsgrundlage wird jeweils der geleistete
Spieleinsatz abzüglich der Steuer herangezogen. Hiervon sind sämtliche
Aufwendungen des jeweiligen Spielers zur Teilnahme an dem Spiel erfasst.
Die beiden neuen Formen und die
Renn- und Sportwetten werden jeweils mit 5,3 Prozent der Bemessungsgrundlage
besteuert. Die Lotteriesteuer beträgt unverändert 20 Prozent.
Hinweis: Nach seiner
Verkündung im Bundesgesetzblatt kann das Gesetz am 1.7.2021 in Kraft
treten.
PlenumKOMPAKT, Meldung v.
25.6.2021, NWB
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